TSE QR-Code auf Beleg
Momentan erreichen uns Anfragen zum Thema TSE und dem dazugehörigen QR-Code auf dem Kassenbeleg. Aus gegebenem Anlass haben wir für Sie die wichtigsten Informationen hier zusammengefasst: ⇒ Die Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) ist bereits seit Oktober 2020 Pflicht für alle Kassen, deren Bauart es technisch zulässt. ⇒ Alle JoeCash-Kassensysteme, welche nach der Pflichteinführung in Betrieb genommen wurden, wurden mit einer TSE herausgegeben. ⇒ Bis zum 31.12.2022 galt die Übergangsregelung – ein Zeitfenster, in dem man die TSE bei vor der Pflichteinführung erworbenen Kassen nachrüsten durfte. ⇒ Ist eine TSE in Ihrem Kassensystem eingerichtet, muss sich auf Ihren Kassenbelegen eine TSE-Signatur oder ein QR-Code befinden, welcher mit einer speziellen App z.B. vom Finanzamt ausgelesen werden kann. ⇒ Ab dem 10.08.2021 gilt die Ergänzung im §6 Satz 2 der Kassensicherheitsverordnung – KassenSichV. Dort heißt es, eine TSE-Signatur muss „1. für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar oder 2. aus einem QR-Code auslesbar sein.“ Damit ist der QR-Code eine nützliche Ergänzung, aber keine Pflicht. ⇒ Sollten Sie vom Finanzamt andere Angaben oder Informationen in schriftlicher Form vorliegen haben, können Sie diese gern an service@joecash.de weitergeleiten. ⇒ Wichtige Angaben und das Zertifikat Ihrer angebundenen TSE im JoeCash-Kassensystem finden Sie unter Zahnrad – Tagesabschluss – KassenSichV – Einrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Fiskalisierungspartners: QR-Code ersetzt lesbare TSE-Signatur auf Kassenbeleg @ KassenSichV.net