TSE Signatur fehlgeschlagen – was muss beachtet werden
Sie erstellen einen Beleg und am Ende des Vorgangs erscheint die Meldung: „Achtung TSE Signierung fehlgeschlagen!“? Kein Grund für Panik. Die Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) signiert jeden Beleg und ist ein empfindliches Werkzeug. ⇒ Die Cloudvariante ist von der Netzwerkverbindung abhängt und ohne Verbindung zum Internet nicht funktionsfähig. ⇒ Die USB-Stick-Variante funktioniert auch offline, solange der dazugehörige Kassenserver ebenfalls offline arbeitet. Die physische Variante ist außerdem, wie jedes technische Gerät, nicht von Verschleiß, Defekt, Bruch und anderen Gefahren gefeit. Zu beachten ist, dass sowohl die Cloud-Variante als auch der USB-Stick vor allem bei Netzwerkstörungen zu Ausfällen neigen. Die Meldung der fehlgeschlagenen Signatur wird bei aktiver TSE solange bei jedem Beleg angezeigt, bis die Verbindung wieder hergestellt wird. ♦ Es kann passieren, dass die Signatur eines Beleges fehlschlägt, aber der nächste Beleg ohne weitere Meldung ausgegeben wird. In dem Fall handelte sich nur um eine kurze Verbindungsunterbrechung. ♦ Werden mehr als drei Belege ohne eine Signatur erstellt, hilft es in vielen Fällen den Kassenserver neu zu starten, damit die Verbindung zwischen TSE und Netzwerk neu aufgebaut wird. ♦ Falls auch der Neustart des Kassenservers nicht hilft und die Meldung weiterhin erscheint, auf jeden Fall unseren technischen Support kontaktieren. ⇒ Der Ausfall einer TSE sollte in den eigenen Unterlagen auf jeden Fall vermerkt werden. ⇒ Nicht signierte Belege müssen in Deutschland nicht storniert und neu erstellt werden. Eine Nacherfassungsfunktion ist in Deutschland nicht gegeben. ⇒ Die Fehlfunktion einer TSE kann auch die Funktion Ihres Kassenservers beeinträchtigen und z.B. dazu führen, dass die Kasse sich aufhängt oder nur sehr langsam reagiert. ⇒ Sollten Störungen durch Fiskaly und Fiskaltrust selbst vorliegen, werden unsere Kunden darüber informiert.
TSE QR-Code auf Beleg
Momentan erreichen uns Anfragen zum Thema TSE und dem dazugehörigen QR-Code auf dem Kassenbeleg. Aus gegebenem Anlass haben wir für Sie die wichtigsten Informationen hier zusammengefasst: ⇒ Die Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) ist bereits seit Oktober 2020 Pflicht für alle Kassen, deren Bauart es technisch zulässt. ⇒ Alle JoeCash-Kassensysteme, welche nach der Pflichteinführung in Betrieb genommen wurden, wurden mit einer TSE herausgegeben. ⇒ Bis zum 31.12.2022 galt die Übergangsregelung – ein Zeitfenster, in dem man die TSE bei vor der Pflichteinführung erworbenen Kassen nachrüsten durfte. ⇒ Ist eine TSE in Ihrem Kassensystem eingerichtet, muss sich auf Ihren Kassenbelegen eine TSE-Signatur oder ein QR-Code befinden, welcher mit einer speziellen App z.B. vom Finanzamt ausgelesen werden kann. ⇒ Ab dem 10.08.2021 gilt die Ergänzung im §6 Satz 2 der Kassensicherheitsverordnung – KassenSichV. Dort heißt es, eine TSE-Signatur muss „1. für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar oder 2. aus einem QR-Code auslesbar sein.“ Damit ist der QR-Code eine nützliche Ergänzung, aber keine Pflicht. ⇒ Sollten Sie vom Finanzamt andere Angaben oder Informationen in schriftlicher Form vorliegen haben, können Sie diese gern an service@joecash.de weitergeleiten. ⇒ Wichtige Angaben und das Zertifikat Ihrer angebundenen TSE im JoeCash-Kassensystem finden Sie unter Zahnrad – Tagesabschluss – KassenSichV – Einrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Fiskalisierungspartners: QR-Code ersetzt lesbare TSE-Signatur auf Kassenbeleg @ KassenSichV.net